Dusan87 hat geschrieben:Donnerstag habe ich diese Gerät gekauft.
Was du tun "musst" oder "sollst", können wir dir hier natürlich nicht sagen. Aber da du das Gerät gerade erst neu erworben hast, könntest du z. B. vom Kaufvertrag zurücktreten und das defekte Gerät gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgeben. Sofern du als "Verbraucher" im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) auftrittst, darf der Verkäufer natürlich auch nachbessern und das vermeintlich defekte Gerät überprüfen und ggf. gegen ein gleichwertiges Ersatzgerät austauschen. Erst nach zweimaliger erfolgloser Nachbesserung darfst du die Rücknahme verlangen und das Gerät gegen Erstattung des Kaufpreise zurückgeben.
Soweit zumindest mal die europäisch-deutsche Rechtslage.